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Weiter geht's mit der Dampfsperre im Bad...

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... und auch im Kinderzimmer 1. Noch fehlt das spezielle Klebeband, das ist noch mit der Post unterwegs.Bild von

 

Es geht auch weiter mit Wasserleitungen (mit Aluverbund Rohren) sowie Abwasser (50mm HT Rohre)

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Die Wasserleitungen an sich sind erstmal unisoliert. Isolierte Leitungen haben wir uns erspart da die Leitungen eh ausnahmslos in 120mm starker 0,32er Dämmung liegen und somit topp isoliert sind. An den Stellen, an denen Kalt- und Warmwasser dicht nebeneinander liegen so wie hier werden die Leitungen dann noch zusätzlich gegeneinander isoliert.

Erkennt man vielleicht nicht so gut aber:  ganz oben ist das Abwasserrohr für das Waschbecken, darunter 60mm Dämmung, darunter die Warmwasserleitung, dann wieder 60mm Dämmung und dann Kaltwasser. Schlussendlich kommt dann um alles die 120mm Dämmung, also faktisch 60mm um alle Leitungen drumherum. Das ist mehr als 3x so gut gedämmt wie die EnEV das aktuell vorschreibt (s. Tabelle weiter unten).

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Wärmeschutz nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)

Die EnEV gibt Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen vor. Den Regelfall stellt die sogenannte 100%-Dämmung dar. Das heißt alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen (HZ), Trinkwasser warm (PWH) und Trinkwasser Zirkulation (PWH-C) sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht. Dies gilt bei Verwendung von Dämmstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m•K). Beim Einsatz von Dämmstoffen mit höherer Wärmeleitfähigkeit sind die Dämmstärken anzupassen.
Für einige Einbausituationen werden Ausnahmen beschrieben. Diese können zu geringeren Dämmstärken (50%) oder zu höheren Dämmstärken (200%) führen. Zusätzlich werden Anforderungen für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen genannt.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen praxisrelevante Beispiele für die richtige Umsetzung der EnEV-Anforderungen 2014 nach Anlage 5 (zu § 10 Abs.2 und § 14 Abs. 4), Tabelle 1.

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