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Werbung

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Es scheint so - nein, es ist definitiv:  Werbung und deren Zustellung wird immer aggressiver.

Mittlerweile reicht es nicht mehr einfach nur einen Hinweis mit "Bitte keine Werbung einwerfen" an seinen Briefkasten zu kleben um der fast schon täglichen Flut an Angebotsprospekten diverser Discounter, Baumärkten und Elektronikshops, mit Werbeanzeigen zugekleisterten Beilagenzeitungen oder dem 20. italienischen Pizzalieferservice unter indischer Führung mit deutschen Spezialitäten zu entgehen, nein da muss man mittlerweile schon expliziter sein, wie auch die Verbraucherzentrale anführt -> Briefkastenwerbung: Wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren

Man beachte das Inhaltsverzeichnis mit sechs Punkten um "keine Werbung" genauer zu differenzieren.

Unser Briefkastenaufkleber sieht deswegen mittlerweile so aus (kostenloser Download am Ende der Seite):

Keine Werbung

 

Ob das was nutzt?

 

 

Nein. Bedingt. Zumindest bekommen wir nun die besagten großen Massen der Discounterwerbung nicht mehr und auch Wochenzeitung und Co. bleiben uns mehr oder weniger zuverlässig fern.

Was sich aber häuft sind diese nervigen "Dialogpost" und "Information an alle Haushalte" und "An alle Bewohner dieses Hauses" mit, meistens, Vodafon Werbung (bei uns gibt es nichtmal Vodafon-Kabel in der Straße, trotzdem werden wir monatlich dazu gedrängt, endlich einen Superduper-Highspeed-Glasfaser-Internetanschluss mit drölf Jahren Vertragslaufzeit bei dem roten Datengiganten abzuschließen) oder vorweihnachtliche Spendenaktionen für den ortsansässigen Trumpetenverein der Grubenfrührentner.

Auch wieder hoch im Kurs:  Versicherungen, die einen nach 16 Jahren wieder als Kunden zurückgewinnen wollen. Immerhin wird man hier in Erinnerung behalten, eigentlich ganz nett.

Oder Onlineversandhäuser bei denen man 1x was bestellt hat und die nun meinen, Werbung nicht nur per Mail sondern auch Briefpost zu verschicken.

 

Doch auch für die hartgesottenen Werbeschleudern haben wir mittlerweile eine Strategie: 

  1. Rückantwortkuverts mit "Porto zahlt Empfänger" stopfen wir gerne mit Papiermüll von anderen Werbestreibenden randvoll und schicken das dann zurück, auf dass deren Portokosten steigen und wir weniger Papiermüll in die blaue Tonne werfen müssen
  2. alternativ: den ganzen Werbemist zurückschleudern per Edding und dem Hinweis "Unbekannt verzogen, zurück an Absender." (von der Bedeutung her zwar irgendwie tragisch, aber funktioniert auch dann, wenn der Addressat "An alle hilfsbereiten Menschen in diesem Haus" lautet)

verzogen

Bildquelle:  Onlinewahn.de

Zumindest das scheint Wirkung zu zeigen denn bislang ist von solchen "Rückläufern" nicht erneut Werbung bei uns angekommnen.

 

Bleibt noch die Werbung per Mail.

 

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Wir bestellen beide viel im Internet und haben dementsprechend viele Accounts bei diversen Onlinehändlern.

Seit Jahren geübt in der Vermeidung von Spammails achtet man mittlerweile ja peinlichst genau darauf, dass man beim Kauf oder der Erstellung eines neuen Kundenkontos auch bloss nirgends ein Häkchen bei "Ja, ich möchte den Newsletter erhalten" setzt.

Und trotzdem kommt es immer häufiger vor, dass man auch Werbung von Shops bekommt, bei denen man mal Kunde war und sich eigentlich ziemlich sicher ist, dass man nirgendwo versehentlich draufgeklickt hat was Werbung bescheren sollte.

spam

Bildquelle:  boffins.co.uk

Zwei Möglichkeiten gibt es hier. Entweder verschickt der Shopbetreiber illegal Werbemails, oder er nutzt eine gesetzliche Ausnahmeregelung für Bestandskunden -> Rechtskonforme E-Mail Werbung und Ansprüche bei SPAM (@ Kanzlei Plutte)

In beiden Fällen nutze ich seit Jahren einen bewährten "Vordruck" um dem Werber eine Antwort mit meiner Dankbarkeit zu übermitteln welches gerne kopiert und selbst benutzt werden darf:

Liebes Service-Team, Kundenservice, Sales-Management und sonstige Nervensägen,
 
vielen Dank für die ungefragte Zusendung Ihrer tollen und informativen Werbung - als Folge heiße ich Sie hiermit ganz herzlich willkommen auf der Liste meiner zukünftigen Sponsoren.

Sollte ich noch eine einzige weitere Werbe- / Info- / Newsletter- / Shoppingangebote- / Gewinnbenachrichtigungs-eMail von Ihnen erhalten und Sie nicht den Nachweis erbringen können,
dass ich AKTIV in die Zusendung eingewilligt habe werde ich nach §7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zivilrechtlich Klage gegen Sie einreichen und Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen.
 
Bei rechtlichen Fragen rund um das UWG und für weitere Informationen scheuen Sie bitte nicht den Kontakt zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
 
Vielen Dank und beste Grüße - Stefan
 
PS:  bitte beachten Sie auch, dass diese Nachricht vollständig mit dem Mittelfinger geschrieben wurde.
PPS:  zur Sicherung meiner Servicequalität und meiner Zufriedenheit wird diese eMail gespeichert. Falls Sie das nicht wünschen - mir egal.
PPPS: Sind Sie mit dieser Antwort zufrieden? Dann nehmen Sie die Möglichkeit der Teilnahme an meiner Umfrage zur Kundenzufriedenheit wahr:  
http://doodle.com/poll/ag9dn23f7dgpysv2

 

Auch das führt zumindest bei deutschen Händlern in der Regel zu sofortiger Einstellung jedweder Werbemaßnahmen. Bei ausländischen Shops hat das natürlich keinen Erfolg da im Internet das jeweilige Landesrecht zählt und ein deutsches UWG im Ausland folglich keine Bindung hat. Hier hilft dann nur noch eine gut geführte "Blacklist" der eMailabsender direkt beim Mailanbieter, oder eben ein Mailclient wie z.B. Thunderbird mit seinem lernfähigen Junkfilter.

Und bitte:  auf Werbemails / Gewinnbenachrichtigungen / "Ihr Paypalkonto wurde gehackt" / Kredit ohne Schufaeintrag etc. mit unbekannten Mailadressen niemals antworten. Solche Mails werden meist automatisiert versendet an Mailadressen, die per Zufallsgenerator, na was schon, zufällig generiert wurden. Von 10.000 generierten Mails existieren vielleicht 100. Und sobald man auf so eine Mail antwortet wissen die Versender, dass Du zu diesen 100 existierenden Empfängern gehörst und werden Dich folglich weiter mit Spam bombardieren.

 

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Zusätzliche Maßnahmen, die man gegen Werbung ergreifen kann:  ein Eintrag in die sog. "Robinsonliste"

Ein Verbraucher kann sich in diese Robinsonlisten eintragen und damit jeder Art von adressierter Werbung widersprechen – teilweise auch gezielt Werbung aus bestimmten Branchen. Die Selektion einzelner werbetreibender Unternehmen ist über die Robinsonlisten dagegen nicht möglich.

Bevor ein Unternehmen Werbung verschickt, kann es seine Adressdaten mit einer der Robinsonlisten abgleichen. Adressen aus der Robinsonliste werden dann nicht angeschrieben.
Der Abgleich erfolgt dabei verschlüsselt, sodass das werbetreibende Unternehmen nicht auf die restlichen Adressdaten zugreifen kann, die es bisher nicht in seiner Datenbank hatte.

Problematisch ist an diesem Verfahren, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Robinsonlisten beim Versand von Werbung zu berücksichtigen.
Damit kann man auch kein Unternehmen verklagen, wenn es die Eintragung in eine Robinsonliste ignoriert. Robinsonlisten werden daher v.a. von seriösen Unternehmen – insbesondere den Mitgliedern der jeweiligen Verbände – genutzt und respektiert.
Gerade die Werbung von weniger seriösen, aggressiven Werbetreibenden lässt sich daher nicht durch die Eintragung in eine Robinsonliste stoppen.
Außerdem werden bestehende Kunden des Werbetreibenden meist nicht gegen die Robinsonliste abgeglichen. Auch unadressierte Werbung wird durch eine Robinsonliste i.d.R. nicht gestoppt

Zitat von:  www.Werbestopper.de

 zur Robinsonliste -> www.robinsonliste.de

 

 

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kostenloser Download unseres Briefkastenschildes als Pdf zum selbst Ausdrucken hier:

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